Schweinegesundheits-Verordnung: Ende der Übergangszeit
Bestimmungen ohne Übergangszeit
Mit dem Inkrafttreten mussten zahlreiche Auflagen der SchwG-VO sofort von den schweinehaltenden Betrieben umgesetzt werden.
In der angefügten Auflistung sind dies die Punkte:
1. Betriebseigene Kontrollen
2. Tierärztliche Bestandsbetreuung (31. März 2017)
3. Dokumentation von Kennzahlen
4. Allgemeine bauliche Voraussetzungen
8. Freilandhaltungen
1. Betriebseigene Kontrollen
2. Tierärztliche Bestandsbetreuung (31. März 2017)
3. Dokumentation von Kennzahlen
4. Allgemeine bauliche Voraussetzungen
8. Freilandhaltungen
Bestimmungen mit Übergangszeit bis 1. Jänner 2020
Für die Umsetzung der restlichen Auflagen wurde eine Übergangszeit gewährt. Diese Frist läuft nun mit Jahresende ab. Spätestens am 1. Jänner 2020 müssen, mit kleineren Ausnahmen, nun die Inhalte der folgenden Punkte verwirklicht sein und dauerhaft umgesetzt werden:
5. Zusätzliche bauliche Voraussetzungen
6. Betriebsablauf
7. Reinigung und Desinfektion
5. Zusätzliche bauliche Voraussetzungen
6. Betriebsablauf
7. Reinigung und Desinfektion
Bestimmungen mit Übergangszeit bis 1. Jänner 2025
Eine Ausnahme für die Umsetzung bis spätestens 1. Jänner 2020 besteht noch für einzelne Auflagen unter Punkt 5, die nur mit baulichen Maßnahmen umsetzbar sind.
Dies betrifft folgende Punkte, die bis spätestens 1. Jänner 2025 umzusetzen sind:
Dies betrifft folgende Punkte, die bis spätestens 1. Jänner 2025 umzusetzen sind:
- Das Handwaschbecken und der Wasserabfluss in der stallnahen Hygieneschleuse
- Geeignete Einrichtungen zum Verladen von Schweinen mit Rücklaufschutz
- Isolierstall
Schutz der Schweinebestände
In Zeiten der Bedrohung unserer heimischen Schweinebestände durch die Afrikanische Schweinepest (ASP), aber auch zur Vermeidung der Einschleppung anderer Tierseuchen und übertragbarer Krankheiten, ist die Umsetzung der Auflagen der Schweinegesundheits-VO ein Gebot der Stunde. Entscheidend ist aber die bewusste und professionelle Handhabung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen im täglichen Produktionsablauf.
Zum Themenblock "Reinigen und Desinfizieren" finden Sie in dieser Ausgabe praktische Lösungen und Ratschläge für eine der Verordnung entsprechende Umsetzung.
Zum Themenblock "Reinigen und Desinfizieren" finden Sie in dieser Ausgabe praktische Lösungen und Ratschläge für eine der Verordnung entsprechende Umsetzung.
Wichtig:
Der Versicherungsschutz bei Tierversicherungen ist nur dann gewährleistet, wenn auch die Auflagen der Schweinegesundheitsverordnung erfüllt werden.