Biodiversitätsflächen am Acker anlegen und sanieren
Mindestens 7 insektenblütige Kulturen aus 3 Familien
Die bis spätestens 15. Mai anzubauende Mischung muss aus mindestens sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus drei Pflanzenfamilien bestehen. Insektenblütig sind Kulturen, die von Insekten bestäubt werden. Gräser, wie beispielsweise Hirsen, zählen nicht dazu und dürfen in der Mischung nur in so geringen Mengen enthalten sein, dass sie im Bestand weniger als zehn Prozent ausmachen. Saatgutrechnungen sind am Betrieb aufzubewahren. Biobetriebe benötigen zertifiziertes Biosaatgut.
Anbautipps
Um einen erfolgreichen Aufgang der Biodiversitätsmischung zu fördern und eine Verunkrautung hintanzuhalten, sind folgende Punkte beachtenswert:
- Standort mit möglichst geringem Unkrautdruck wählen
- Saatgut: mehrjährige und einjährige Komponenten mischen, je artenreicher umso besser
- Saatstärke: gem. Mischungsempfehlung (der Hersteller)
- feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett
- Ablagetiefe an Bedürfnis der Saatgutkomponenten anpassen - nicht zu tief
- guten Bodenschluss mittels Anwalzen herstellen
Sanierungsmöglichkeit bei starker Verunkrautung
Acker-Biodiversitätsflächen dürfen frühestens am 15. September des zweiten Teilnahmejahres umgebrochen werden oder ab 1. August des zweiten Jahres, wenn eine Winterung oder eine Zwischenfrucht nachfolgt.
Ausnahmen von dieser Zweijährigkeit gelten nur bei Verlust der Verfügungsgewalt - zum Beispiel bei Verpachtung - bei Umwandlung in Grünland oder bei Sanierung wegen starker Verunkrautung.
Ob die Neuanlage bei Verunkrautung wirklich notwendig ist, wird davon abhängen, welche Mischungskomponenten angebaut werden. Vor allem bei sich langsam entwickelnden mehrjährigen Kulturen ist Geduld oft die bessere und günstigere Strategie.
Ob die Neuanlage bei Verunkrautung wirklich notwendig ist, wird davon abhängen, welche Mischungskomponenten angebaut werden. Vor allem bei sich langsam entwickelnden mehrjährigen Kulturen ist Geduld oft die bessere und günstigere Strategie.
Was ist bei der Neuanlage wegen starker Verkunkrautung zu beachten?
Wenn trotz ordnungsgemäßem Anbau eine Acker-Biodiversitätsfläche stark verunkrautet, darf man sie neu anlegen. Dafür besteht keine Meldepflicht an die AMA. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle muss man die ursprünglich ordnungsgemäße und fristgerechte Anlage sowie die anschließende starke Verunkrautung glaubhaft machen können. Die Aufbewahrung von Nachweisen, wie zum Beispiel Fotos, ist erforderlich.